Wir haben uns mit Wirkung vom 01.04.2016 mit der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zusammengeschlossen.

Unsere Mitarbeiter, Standorte und (Verfahrens-) Informationen finden Sie unter www.pluta.net

Ihr Stefan Meyer

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Aktuelles

Für unser Büro in Münster oder Osnabrück suchen wir eine erfahrene IK-Sachbearbeiterin zur eigenständigen Bearbeitung entsprechender Verfahren.

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Pressemeldungen

Stefan Meyer wird Geschäftsführer und Gesellschafter bei PLUTA. Gesellschaft beschäftigt nun über 380 Mitarbeiter.

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Gläubigerinformationssystem

Interessenvertretung in Insolvenzverfahren

Neben der klassischen Insolvenzverwaltung vertreten wir auch Schuldner, Gläubiger sowie Gesellschaftsorgane regelmäßig in allen Phasen von Insolvenzverfahren. Hier können wir in aufgrund unserer fundierten Erfahrung aus der Insolvenzverwaltung bestmögliche Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen.

Als dienstleistungsorientierter Berater arbeiten wir uns in betriebswirtschaftlich und rechtlich komplexe Zusammenhänge schnell ein und können sachgerechte und praxisorientierte Lösungen kurzfristig aufzeigen.

Unser Dienstleistungsspektrum endet nicht bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle. Eigentumsvorbehaltsrechte und sonstige Sicherungsrechte der von uns vertretenen Gläubiger (Warenlieferanten, Kreditinstitute etc.) werden von uns effektiv verfolgt und durchgesetzt. Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern über eine Betriebsfortführung begleiten und unterstützen wir für unsere Auftraggeber zielgerichtet. Die hierbei auftretenden Probleme, wie etwa Fragen zur Weiterbelieferung mit Waren (Lieferanten), der Gewährung von Massedarlehen (Banken) oder die Behandlung von Sicherungsrechten in der Insolvenz, erfordern in der Regel fachspezifische Praxis, die wir aus unserer Verwaltertätigkeit ableiten.

Selbst in Fällen der Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse können wir noch Lösungsansätze aufzeigen, um Ansprüche gegenüber früheren Vertragspartnern unserer Mandanten zu realisieren.

Daneben vertreten wir gleichermaßen die Interessen der Unternehmer, Vorstände und Geschäftsführer insolventer Gesellschaften, sofern diese von Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden oder Insolvenzverwaltern in Anspruch genommen werden.