Wir haben uns mit Wirkung vom 01.04.2016 mit der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zusammengeschlossen.

Unsere Mitarbeiter, Standorte und (Verfahrens-) Informationen finden Sie unter www.pluta.net

Ihr Stefan Meyer

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Aktuelles

Für unser Büro in Münster oder Osnabrück suchen wir eine erfahrene IK-Sachbearbeiterin zur eigenständigen Bearbeitung entsprechender Verfahren.

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Pressemeldungen

Stefan Meyer wird Geschäftsführer und Gesellschafter bei PLUTA. Gesellschaft beschäftigt nun über 380 Mitarbeiter.

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Gläubigerinformationssystem

Nachfolgeberatung

Die unternehmerischen Leistungen der Gründergeneration zu bewahren, stellt heute eine volkswirtschaftliche Herausforderung von erheblicher Bedeutung dar. Wir beraten bei der erfolgreichen Überleitung mittelständischer Unternehmen auf die nächste Generation. Wir kennen den Konflikt zwischen dem Erhalt/Fortbestand wirtschaftlich erfolgreicher Unternehmen und der erforderlichen Absicherung und dem beabsichtigten Vermögenserhalt der ausscheidenden Unternehmer/Gesellschafter und zeigen ihnen insoweit praktikable Lösungen auf.

Wenngleich die Prozesse einer Unternehmensnachfolge bekanntlich gerne "verschoben" werden ist die zeitliche Komponente von entschiedener Bedeutung für den Erfolg einer Unternehmensnachfolge. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Sollten Sie die Aufgabe gemeinsam mit uns angehen, bieten wir Ihnen unsere unabhängige, offene und kompetente Beratung an. Unsere Beratungsleistung erstreckt sich auf alle unternehmerischen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge.

Gerne binden wir - sofern gewünscht - auch Ihre bisherigen Berater (z.B. langjährige Steuerberater) in diese Prozesse ein. Im Übrigen besitzen unsere Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auch die erforderliche Sensibilität, um mit Konflikten zwischen der abgebenden und übernehmenden Generation sachgerecht umzugehen. 

Nachdem eine maßgeschneiderte Konzeption für Ihre individuelle Unternehmensnachfolge gefunden wurde, setzen wir diese mit konsequenten und durchführbaren Gesellschaftsverträgen, Testamenten und Erbverträgen um.

Dabei verlierenw ir den entscheidenden Aspekt niemals aus dem Auge:

Im Ergebnis muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der mittel- und langfristig positiven Fortführungsperspektive des Unternehmens und der angemessenen Abfindung bzw. Absicherung ausscheidender Gesellschafter gefunden werden.