Wirtschaftsrecht

Wir beraten in allen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts. Sowohl fernab von Insolvenzverfahren, als auch innerhalb gerichtlicher Insolvenzverfahren verfügen wir bei jedweden Unternehmenstransaktionen (Kauf, Verkauf, mbo, mbi etc.) über umfassendes Know-how. Im Handelsrecht und in gesellschaftsrechtlichen Fragen werden wir bei der Gestaltung und Optimierung von Verträgen in der Gründungsphase ebenso beauftragt wie im weiteren Verlauf der unternehmerischen Betätigung bei anstehenden Umwandlungen und sonstigen Veränderungen der Rechtsform.

Unsere besondere Qualifikation sehen wir darin, aus eigener Praxis unternehmerisch denken und agieren zu können.

Unternehmen begleiten wir bei Verhandlungen sowohl in der externen Auseinandersetzung mit Geschäftspartnern als auch bei internen Problemen im Gesellschafterkreis. Daneben sind wir in Fragen der innerbetrieblichen und gesellschaftsrechtlichen Organisation kompetente Wegbereiter. Im Bereich der Existenzgründung findet unsere Arbeit einen weiteren Schwerpunkt. Hier stehen wir als juristische Ideengeber gestaltend zur Seite und können betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Fragen durch eigene Mitarbeiter oder unsere Partner qualifiziert beantworten.

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen und Kreditinstitute, denen wir als Berater zum Teil langjährig verbunden sind. Kontinuität in der Beratung und bei den zur Verfügung stehenden Beratern sehen wir als wichtige Voraussetzung effektiver und erfolgreicher Arbeit an.

Für die Praxis der Sozietät ist es von besonderer Bedeutung, dass unsere Berufsträger Sachfragen in einer Vielzahl von Fällen nicht nur als Berater, sondern auch aus unternehmerischer Verantwortung heraus kennen. Deshalb kann für uns das Auffinden von Problemen immer nur ein Zwischenziel sein. Unser Ehrgeiz gilt der sinnvollen Lösung von juristischen wie betriebswirtschaftlichen Problemen.