Wir haben uns mit Wirkung vom 01.04.2016 mit der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zusammengeschlossen.

Unsere Mitarbeiter, Standorte und (Verfahrens-) Informationen finden Sie unter www.pluta.net

Ihr Stefan Meyer

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Aktuelles

Für unser Büro in Münster oder Osnabrück suchen wir eine erfahrene IK-Sachbearbeiterin zur eigenständigen Bearbeitung entsprechender Verfahren.

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Pressemeldungen

Stefan Meyer wird Geschäftsführer und Gesellschafter bei PLUTA. Gesellschaft beschäftigt nun über 380 Mitarbeiter.

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Gläubigerinformationssystem

Höherer Selbstbehalt bei Pfändungen

Seit dem 1.7.2015 gilt die neue Pfändungstabelle, die im Amtsdeutsch "Pfändungsfreigrenzenverordnung" heißt.

Diese bestimmt, welcher Teil vom Nettoeinkommen bei einem in Arbeit stehenden Schuldner gepfändet werden darf. Um mit der allgemeinen Preisentwicklung mitzuhalten, wird die Tabelle alle zwei Jahre angepasst.

 Der Pfändungsfreie Betrag für einen Alleinstehenden stieg um 30,00 € von 1.049,99 € pro Monat auf 1.079,99 €. Der Selbstbehalt bei einer Unterhaltspflichtigen Person von um 40,00 € von 1.439,99 auf 1.479,99 und bei zwei Unterhaltspflichtigen Personen um 50,00 € von 1.659,99 € auf 1.709,99 €.

Falls sie von Pfändungen betroffen sind, wird Ihr Arbeitgeber diese Änderung automatisch berücksichtigen und einen entsprechend höheren Betrag an Sie auszahlen.