Höherer Selbstbehalt bei Pfändungen
Diese bestimmt, welcher Teil vom Nettoeinkommen bei einem in Arbeit stehenden Schuldner gepfändet werden darf. Um mit der allgemeinen Preisentwicklung mitzuhalten, wird die Tabelle alle zwei Jahre angepasst.
Der Pfändungsfreie Betrag für einen Alleinstehenden stieg um 30,00 € von 1.049,99 € pro Monat auf 1.079,99 €. Der Selbstbehalt bei einer Unterhaltspflichtigen Person von um 40,00 € von 1.439,99 auf 1.479,99 und bei zwei Unterhaltspflichtigen Personen um 50,00 € von 1.659,99 € auf 1.709,99 €.
Falls sie von Pfändungen betroffen sind, wird Ihr Arbeitgeber diese Änderung automatisch berücksichtigen und einen entsprechend höheren Betrag an Sie auszahlen.