Deutscher Insolvenzverwalterkongress vom 4. bis 6. November in Berlin
Schwerpunkt der Veranstaltung war in diesem Jahr der Sanierungsansatz des Insolvenzrechtes. Da das Bemühen um die langfristige Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen auch für unsere Arbeitsweise kennzeichnend ist und Anwälte unserer Sozietät bundesweit mit Sanierungsmandaten betraut werden, war die Veranstaltung ein "Pflichttermin".
Interessant waren auch die von Justizminister Heiko Maas in seinem Beitrag skizzierten Impulse, die von Europa für die Entwicklung des Insolvenzrechts ausgehen. Zum einen plant die Kommission Vorgaben zur Einführung eines verwalter- und gerichtslosen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens und zum anderen soll gewerblich oder freiberuflich tätigen Schuldnern die Restschuldbefreiung nach spätestens drei Jahren ermöglichst werden. Ob und wann dies umgesetzt wird, bleibt indes abzuwarten.
Rechtsanwalt Stefan Meyer ist Mitglied im VID und engagiert sich im Ausschuss "Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung".
Alle Informationen zur Veranstaltung finden sie hier: www.vid.de/de/veranstaltungen/insolvenzverwalter-kongress-2015.html